Streusalz auf der eigenen Auffahrt: Was ist erlaubt – und was schadet deinem Auto?

Wenn es im Herzogtum Lauenburg friert, wird es vor Garage und Hauseinfahrt schnell spiegelglatt. Viele fragen sich dann: Darf ich einfach Streusalz auf meiner eigenen Auffahrt verwenden – oder riskiere ich damit ein Bußgeld und Schäden am Auto.

Streusalz sorgt zwar für freie Wege, ist aber in vielen Kommunen für Privatleute weitgehend verboten – auch auf privatem Grund. Gleichzeitig greift die aggressive Salz‑Mischung Karosserie und Unterboden deines Fahrzeugs an. In diesem Ratgeber erfährst du, was rechtlich gilt, welche Alternativen sinnvoll sind und wie du dein Auto im Winter bestmöglich schützt.

Rechtliche Lage: Kein Freifahrtschein auf Privatgrundstück

In Deutschland gibt es kein einheitliches Bundesgesetz, das exakt regelt, ob du Streusalz auf deiner eigenen Einfahrt nutzen darfst. Entscheidend sind die Straßenreinigungs‑ und Winterdienstsatzungen der jeweiligen Städte und Gemeinden.

In vielen Kommunen heißt es klar: Privatpersonen dürfen kein Streusalz einsetzen – weder auf öffentlichen Gehwegen vor dem Haus noch auf ihrem eigenen Grundstück. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss im Extremfall mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.

​Im gesamten Kreis Kreis Herzogtum Lauenburg gilt: Anlieger sollen bei Glätte mit Sand oder Granulat streuen; Streusalz ist nur bei extremen Ausnahmesituationen wie Blitzeis vorgesehen.

Eigene Einfahrt und Garage: Was gilt hier?

Viele denken, das Verbot beziehe sich nur auf den Gehweg vor dem Haus, doch oft werden in den Satzungen „Verkehrsflächen“ oder „Grundstücke“ allgemein genannt. Dazu können auch private Zufahrten, Stellplätze oder der Bereich direkt vor der Garage gehören.

Typisch sind Ausnahmen für besondere Gefahrensituationen: Bei Eisregen, Blitzeis oder stark vereisten Treppen erlauben viele Gemeinden den gezielten Einsatz von Streusalz, um Unfälle zu vermeiden. Diese Ausnahmen gelten dann jedoch meist nur kurzfristig und in begrenzter Menge, nicht als Dauerlösung für jeden Frostmorgen.

Wichtig: Welche Regeln konkret für deine Adresse gelten, steht in der jeweiligen Satzung deiner Gemeinde oder Stadt, die du in der Regel auf der Website des Rathauses oder des Kreises findest.

Verkehrssicherungspflicht: Räumen musst du trotzdem

Auch wenn Streusalz für Privatpersonen meist tabu ist, hast du als Eigentümer oder Mieter mit übertragenem Winterdienst eine Verkehrssicherungspflicht. Du musst also dafür sorgen, dass niemand auf deinen Wegen vermeidbar stürzt – dazu gehören insbesondere Zugänge zum Haus und häufig auch die Einfahrt, wenn sie von Besuchern genutzt wird.

Das bedeutet in der Praxis:

  • Schnee zeitnah räumen, damit sich keine dicke Eisschicht bildet.
  • Bei Glätte mit zulässigen, abstumpfenden Mitteln streuen, zum Beispiel Sand, Splitt oder Granulat.
  • Bei Dauerfrost die Flächen regelmäßig kontrollieren und bei Bedarf nachstreuen.

Nur nichts zu tun ist ebenso problematisch wie das falsche Mittel zu verwenden: Wer gar nicht räumt oder streut, riskiert Schadenersatzansprüche nach einem Sturz; wer trotz Verbots Salz streut, muss zusätzlich mit einem Bußgeld rechnen.

Warum Streusalz problematisch ist – für Umwelt und Auto

Streusalz ist effektiv, hat aber deutliche Nebenwirkungen.
Für die Umwelt bedeutet Salz:

  • Schädigung von Pflanzen, Rasen und Bäumen entlang der Einfahrt.
  • Versalzung des Bodens und Belastung des Grundwassers.

Für dein Auto ist Salz gleich doppelt kritisch:

  • Die Mischung aus Feuchtigkeit, Schmutz und Salz beschleunigt Rost an Unterboden, Achsteilen und Bremsleitungen.
  • Salzreste setzen sich in Radhäusern, Falzen und Hohlräumen fest und greifen langfristig Lack und Metall an.

Moderne Fahrzeuge sind zwar besser gegen Korrosion geschützt als früher, aber dauerhaft ignorieren sollte man den Salzbelag auf Karosserie und Unterboden nicht.

Bessere Alternativen für die eigene Auffahrt

Auf privaten Flächen solltest du – auch aus Autoperspektive – möglichst auf Streusalz verzichten. Sinnvolle Alternativen sind:

  • Sand oder Splitt: Sorgt für Grip, ist rechtlich meist unproblematisch und schont Lack und Unterboden im Vergleich zu Salz.
  • Spezielle Streugranulate ohne Salz: Sie sind oft leichter wieder aufzukehren und können teilweise wiederverwendet werden.

Kombiniert mit konsequentem Räumen hast du damit eine gute Balance aus Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Fahrzeugschutz.

So schützt du dein Auto vor Streusalz

Auch wenn du auf deinem Grundstück kein Salz einsetzt, kommt dein Auto im Winter auf Straßen im Kreis Herzogtum Lauenburg mit Streusalz in Berührung. Mit ein paar Maßnahmen reduzierst du die Belastung deutlich.

Empfehlungen:

  • Regelmäßige Autowäsche im Winter, am besten an milden Tagen über dem Gefrierpunkt, damit Wasserreste nicht festfrieren.
  • Unterbodenwäsche nutzen, wenn die Waschanlage sie anbietet, um Salz und Schmutz aus verwinkelten Bereichen zu entfernen.
  • Lack mit Wachs oder Versiegelung schützen, damit Salz und Schmutz schlechter haften.
  • Gelegentlich einen Blick auf Unterboden, Bremsleitungen und Radkästen werfen, um Roststellen früh zu erkennen.

Diese Pflege zahlt sich vor allem bei längerem Fahrzeugbesitz und beim Wiederverkauf aus, weil ein gut erhaltener Unterboden ein starkes Argument ist.

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