Mit den ersten kalten Nächten und Nebelfeldern im November wird es Zeit, ans Thema Winterreifen zu denken. Viele Autofahrer im Herzogtum Lauenburg wechseln noch nach der alten Faustregel „von O bis O“ – also von Oktober bis Ostern. Doch tatsächlich ist die rechtliche Lage genauer geregelt, und es lohnt sich, die Details zu kennen.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gibt es keine starre Frist. Entscheidend ist die situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Sobald auf den Straßen winterliche Bedingungen herrschen – also Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch oder Reifglätte – müssen Fahrzeuge mit Winter- oder Ganzjahresreifen unterwegs sein. Wer dann noch mit Sommerreifen fährt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch den Versicherungsschutz.
Gerade im Herzogtum Lauenburg mit seinen vielen Landstraßen, schattigen Alleen und feuchten Senken kann es schnell glatt werden. Wer frühzeitig umrüstet, ist also auf der sicheren Seite – und spart sich im Ernstfall Ärger mit Polizei und Versicherung.
Welche Reifen sind erlaubt?
Als Winterreifen gelten alle Reifen, die mit dem sogenannten Alpinen-Symbol gekennzeichnet sind – das ist das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke. Nur diese erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.
Ältere M+S-Reifen ohne Schneeflocke dürfen noch bis 30. September 2024 gefahren werden. Danach sind sie nicht mehr zulässig.
Beim Kauf lohnt sich ein Blick auf das Herstellungsdatum: Reifen härten mit der Zeit aus. Selbst mit ausreichend Profil können alte Pneus dann den Grip verlieren. Fachleute empfehlen, Winterreifen spätestens nach sechs Jahren zu ersetzen.
Was droht bei Verstößen?
Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Kommt es dabei zu einer Behinderung oder gar Gefährdung anderer, steigt das Bußgeld auf 80 bzw. 100 Euro. Außerdem kann die Versicherung im Schadenfall Leistungen kürzen, wenn falsche Bereifung mitverantwortlich war.
RZ Auto empfiehlt
Kontrolliere regelmäßig das Reifenprofil – gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 mm, empfohlen werden jedoch mindestens 4 mm. Ebenso wichtig: korrekter Luftdruck und die richtige Einlagerung der Sommerreifen.
Wer keine Möglichkeit hat, die Reifen selbst zu wechseln, sollte frühzeitig Werkstatttermine vereinbaren. Im Spätherbst sind viele Betriebe über Wochen ausgebucht.
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